Selbst wenn Sie sich mit dem Unfallgegner darüber einig sind, dass Sie keinerlei Schuld tragen, sollten Sie auf den Anwalt nicht verzichten. Denn es ist zu bedenken, dass Sie sich nicht in erster Linie mit dem Fahrer/Halter des anderen Fahrzeugs auseinandersetzen müssen, sondern vor allem mit der eigenen und der gegnerischen Versicherung. Und diese haben Ihnen gegenüber einen Wissensvorsprung.
Die gegnerische Versicherung, die dem Geschädigten den Schaden zu bezahlen hat, bietet daher meist von sich aus die komplette Schadensregulierung an. Dies klingt zwar sehr komfortabel, aber: im eigenen Interesse rechnet sie dann den Schaden - wer sollte ihnen das verübeln - so klein wie möglich, schaltet eigene Sachverständige und Experten ein, etc.
ruhig blieben und schweigen