Familienrecht | Scheidungsrecht - Rechtsanwalt | Avukat TŰTŰNCŰ

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LEISTUNGEN
Rűckhalt in turbulenten Zeiten.
Seit űber 10 Jahren.
FAMILIENRECHT


Vertretung in
  • Scheidungsverfahren,
  • Ehegatten- und Kindesunterhalt,
  • elterliches Sorgerecht, Umgangsrecht,
  • Versorgungsausgleich,
  • Vermögensauseinandersetzung,
  • Zugewinnausgleich, Hochzeitschmuck,
  • Gewaltschutz ...


Aufgrund der rechtlichen Komplexität, des hohen Werts der betroffenen Angelegenheiten und nicht zuletzt der emotionalen Seite erfordert die Scheidung in besonderem Maße eine sorgfältige Beratung. Stets mit dem Ziel, dem Mandanten die bestmöglichen Ergebnisse zu liefern, immateriell als auch materiell.

UM ZU SCHÜTZEN. WAS IHNEN WICHTIG IST.

Meine familienrechtliche Tätigkeit zielt ebenfalls auf eine vorsorgende Beratung, insbesondere bei der Gestaltung von Eheverträgen und von Scheidungsfolgen-Vereinbarungen, mit denen das Streitpotenzial minimiert werden soll.

Bereit für den nächsten Schritt?  Dann vereinbaren Sie einen ersten unverbindlichen Beratungstermin.

İNTERNATİONALES PRİVATRECHT


Die Zahl deutsch-tűrkischer Familiensachen nimmt in den letzten Jahren merklich zu. Speziell im Familienrecht mit Türkeibezug sind für die professionelle Beratung umfassende Kenntnise über das nationale und internationale Familienrecht, sowie dem türkischem Familienrecht erforderlich. Dann können selbst routinierte Juristen mit dem Problem zu kämpfen haben, dass deutsches und türkisches Familienrecht gleichzeitig anzuwenden ist.

Profitieren Sie von meinen langjährigen Erfahrungen in deutsch-türkischen Familiensachen.

erfrischende Transparenz
Zu den Kosten


Um die Gerichtskosten als auch die Anwaltsgebühren zu ermitteln, muss zunächst anhand einer Tabelle der sogenannte Verfahrenswert ermittelt werden. Dieser lässt sich anhand des Nettoeinkommens der Eheleute und ihres gemeinsamen Vermögens ermitteln (Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen, FamGKG) und wird vom Gericht festgesetzt.

 
In diese Be­rech­nung wer­den die Ehe­schei­dung und die da­mit im Zu­sam­men­hang ste­hen­den Fol­ge­sa­chen ein­be­zo­gen. Ge­setz­lich zwingend vor­ge­schrie­ben ist die Durch­füh­rung des Ver­sor­gungs­aus­glei­ches (Altersversorgung, Rente), er ist daher in der Regel Be­stand­teil jeder Ehe­schei­dung. Ob wei­te­re Fol­ge­sa­chen, wie z. B. der Un­ter­halt oder der Zu­ge­winn­aus­gleich, eben­falls ein­be­zo­gen wer­den, hängt davon ab, ob ein Ehegatte diese ebenfalls anwaltlich bzw. gerichtlich geregelt haben möchte oder nicht.

Um Ihnen die Kosten mit einem Beispiel an einem einfachen Scheidungsverfahren zu veranschaulichen (unverbindlich und ohne Gewähr):

Nettoeinkommen Ehemann 2.500,00 EUR + Nettoeinkommen Ehefrau 1.500,00 EUR (2 Kinder, keine Vermögenswerte, je ein Anrecht auf Altersverosrgung). Das Verfahren läuft auf Ehescheidung und Durchführung des Versorgungsausgleichs, ohne weitere Regelungen und Anträge. Die Anwaltsgebühren würden in einem solchem Fall 2.159,85 EUR (inkl. USt.) betragen und die Gerichtskosten 648,00 EUR. (Stand: 01.06.2023).

Zur genauen Berechnung in Ihrem konkreten Fall können Sie gerne Ihren persönlichen Termin vereinbaren. Wenn Sie die Gerichtskosten und die Anwaltsgebühren nicht oder nur teilweise selbst finanzieren können, haben Sie möglicherweise Anspruch auf staatliche Verfahrenskostenhilfe. Fragen Sie mich – ich prüfe dies für Sie.


Ich prüfe, ob Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben.


Verfahrenskostenhilfe?


Die Verfahrenskostenhilfe (VKH) soll Ihnen die Verfolgung oder Verteidigung Ihrer Rechte ermöglichen, wenn Sie die Verfahrenskosten aufgrund Ihrer aktuellen finanziellen Verhältnisse nicht oder nur teilweise selbst aufbringen können. Wenn Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen und erhalten, müssen Sie für die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltskosten je nach Ihren konkreten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen entweder keine Zahlungen oder nur Teilzahlungen leisten.

Hilfe bei der Beantragung von VKH und zum Ausfüllen der erforderlichen Formulare erhalten Sie bei mir kostenlos. Dafür benötige ich jedoch die Angaben zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Hier steht Ihnen daher - vorab - ein Formular über die Erklärung zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zum Download (PDF) zur Verfügung:



gut zu wissen TR | DE


Boşanma kararın Türkiye'de tescili/tanıması TR
Türkiye Cumhuriyeti vatandaşların alman mahkemelerden aldıkları boşanma kararını türk nüfus kütüğüne işletmeleri gerekiyor...

Ana ve babanın ortak velâyeti (Gemeinsames Sorgerecht) TR
Alman kanunlara göre ana babanın çocukları üzerindeki velâyeti boşanmasından sonra da birlikte kullanabilmeleri mümkün ....

Taşınma: Ortak velâyet (Gemeinsames Sorgerecht) ve çocuklar ile birlikte (TR)
Eşlerin ayrılma ve boşanma sürecinde çoğu zaman bir vekilin müşterek çocuklar ile birlikte taşınma arzusu veya ihtiyacı ...

Ortak velâyet (Gemeinsames Sorgerecht) ve çocuklar ile birlikte Almanya`dan Türkiye’ye seyahat/tatil (TR)
Eşlerin ayrılma ve boşanma sürecinde bir vekilin müşterek çocuklar ile birlikte Almanya`dan yurtdışına seyahat yapmak isterse ve ortak velâyet devam ediyorsa ...

Dűğűn Takıları (Hochzeitschmuck) TR
Evlenme sırasında kadına takılan ve hediye edilen ziynet eşyaların hukuki durumu ...

Kadının Soyadı (tűrk vatandaşlar) TR
Boşanmanın sonucunda kadın (türk vatandaşı ise) kanunen evlenmeden önceki soyadını (kızlık soyadını) yeniden alır ...

Namensrecht (tűrk. Buchstaben) DE
Eintragung der korrekten Schreibweise eines türkischen Namens in deutsche Personalausweise, Reisepässe oder sonstige Dokumente ...


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