Nettoeinkommen Ehemann 2.500,00 EUR + Nettoeinkommen Ehefrau 1.500,00 EUR (2 Kinder, keine Vermögenswerte, je ein Anrecht auf Altersverosrgung). Das Verfahren läuft auf Ehescheidung und Durchführung des Versorgungsausgleichs, ohne weitere Regelungen und Anträge. Die Anwaltsgebühren würden in einem solchem Fall 2.159,85 EUR (inkl. USt.) betragen und die Gerichtskosten 648,00 EUR. (Stand: 01.06.2023).